An gesetzlichen Feiertagen in Hessen unterrichten wir nicht, an den sogenannten „Brückentagen“ der allgemeinbildenden Schulen schon. In den hessischen Schulferien machen auch wir normalerweise Pause.
Selbstverständlich holen wir deine Unterrichtsstunde nach, und zwar sobald wie möglich. Und sollte sie wirklich ausfallen, etwa wenn wir keinen geeigneten Termin finden können, bekommst du die Unterrichtsgebühr erstattet.
Wir planen die Klavierstunden und die Vorbereitung darauf in unsere tägliche Arbeitszeit ein. Daher müssen wir auf der Bezahlung der abgesagten Stunde bestehen. Es sei denn, ein Schüler ist für längere Zeit erkrankt: Dann entfällt die Unterrichtsgebühr nach einer Frist von 4 Wochen (bitte lege vorher einen Attest vor). Im Falle von Mehrfachgutscheinen sage bitte…